Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Sachverständigenleistungen zwischen der IP & Media GmbH, handelnd unter der Marke „meinsachverständiger24“, und ihren Auftraggebern.
Sie gelten insbesondere für die Beauftragung von Fahrzeugbegutachtungen, Schadenbewertungen, Fahrzeugbewertungen, Wertgutachten sowie weiteren individuell vereinbarten Sachverständigenleistungen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie im jeweiligen Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragspartner
Vertragspartner des Auftraggebers und Anbieter der unter der Marke „meinsachverständiger24“ angebotenen Sachverständigenleistungen ist:
IP & Media GmbH
Rembrandtstraße 28a
47228 Duisburg
Vertreten durch den Geschäftsführer: Karabag
Telefon: 0162 4242474
E-Mail: info@meinsachverstaendiger24.de
Die Bezeichnung „meinsachverständiger24“ wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bezeichnung für die von der IP & Media GmbH angebotenen Sachverständigenleistungen verwendet. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die IP und Media GmbH.
3. Gegenstand der Leistungen
Die IP & Media GmbH bietet unter der Marke MeinSachverständiger24 insbesondere Leistungen im Bereich der Begutachtung und Bewertung von Kraftfahrzeugen an.
Hierzu können insbesondere gehören:
Unfall- und Schadengutachten
Schadenbewertungen
Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten
Dokumentation von Fahrzeugschäden
Ermittlung von Reparaturkosten
Ermittlung einer gegebenenfalls vorhandenen Wertminderung
Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert, soweit dies für den jeweiligen Auftrag erforderlich ist
weitere individuell vereinbarte Sachverständigenleistungen
Der konkrete Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und den mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen.
4. Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Eine Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder WhatsApp führt nicht automatisch zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber die Sachverständigenleistung beauftragt und das Sachverständigenbüro den Auftrag annimmt bzw. nach entsprechender Vereinbarung mit der Durchführung beginnt.
Der konkrete Auftrag, dessen Umfang und die Vergütung können gesondert vereinbart oder in einer Auftragsbestätigung festgehalten werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigenbüro alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für eine fachgerechte Bearbeitung des Auftrags erforderlich sind.
Hierzu können insbesondere gehören:
Zulassungsbescheinigung bzw. Fahrzeugdaten
Informationen zum Unfallhergang
bekannte Vorschäden
bereits reparierte Schäden
vorhandene Rechnungen oder Reparaturnachweise
Versicherungsinformationen
vorhandene Fotos und sonstige relevante Unterlagen
Der Auftraggeber ermöglicht außerdem die erforderliche Besichtigung und Untersuchung des Fahrzeugs.
Bekannte Vorschäden oder sonstige für die Bewertung relevante Umstände sind dem Sachverständigenbüro wahrheitsgemäß mitzuteilen.
6. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der für den jeweiligen Auftrag getroffenen Vereinbarung bzw. der bei Auftragserteilung zugrunde gelegten Honorarregelung.
Der Auftraggeber erhält eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kann ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung erforderlicher Sachverständigenkosten gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer bestehen.
Das Sachverständigenbüro übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass eine Versicherung oder ein sonstiger Dritter die Sachverständigenkosten in jedem Einzelfall vollständig übernimmt.
Eine hiervon abweichende Regelung, insbesondere eine Abtretung oder direkte Abrechnung, bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
7. Termine, Fahrzeugbesichtigung und Erreichbarkeit
Vereinbarte Besichtigungstermine sind vom Auftraggeber einzuhalten. Ist der Auftraggeber an der Wahrnehmung eines Termins gehindert, informiert er das Sachverständigenbüro nach Möglichkeit rechtzeitig, damit ein neuer Termin abgestimmt werden kann. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das zu begutachtende Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich ist und sich in einem Zustand befindet, der eine ordnungsgemäße Besichtigung ermöglicht. Verzögerungen bei der Terminwahrnehmung oder der Bearbeitung können sich insbesondere aus nicht vorhersehbaren Umständen, fehlenden Unterlagen oder einer eingeschränkten Zugänglichkeit des Fahrzeugs ergeben.
8. Erstellung und Fertigstellung von Gutachten
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags sowie nach der Verfügbarkeit aller für die Begutachtung erforderlichen Informationen und Unterlagen. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, handelt es sich bei Angaben zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer um unverbindliche Zeitangaben. Eine konkrete Fertigstellungsfrist gilt nur dann als verbindlich, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigenbüro vereinbart wurde.
9. Weitergabe und Verwendung von Gutachten
Das Gutachten und die dazugehörigen Unterlagen sind grundsätzlich für den im Auftrag beschriebenen Zweck bestimmt. Der Auftraggeber darf das Gutachten im Rahmen des jeweiligen Schadenfalls bestimmunggebnmäß verwenden und es insbesondere an Versicherungen, Rechtsanwälte, Werkstätten oder sonstige mit der Schadenregulierung befasste Stellen weitergeben. Eine inhaltliche Veränderung oder verfälschende auszugsweise Verwendung des Gutachtens ist nicht zulässig. Die Nutzung des Gutachtens für andere als die ursprünglich vereinbarten Zwecke erfolgt in eigener Verantwortung des Auftraggebers.
10. Haftung des Sachverständigenbüros
Das Sachverständigenbüro haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
11. Angaben und Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Begutachtung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Vorschäden, bereits durchgeführten Reparaturen, früheren Unfällen, bestehenden Vorschäden sowie sonstigen wert- oder schadensrelevanten Umständen. Unterlässt der Auftraggeber solche Angaben oder erteilt er unzutreffende Informationen, kann dies die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens beeinträchtigen. Soweit dem Sachverständigenbüro infolge unvollständiger oder unrichtiger Angaben des Auftraggebers ein Schaden entsteht, können hieraus resultierende Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die von dem Sachverständigenbüro erstellten Gutachten, Fotos, Kalkulationen, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen können urheberrechtlich geschützt sein. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Abwicklung des konkreten Auftrags und des jeweiligen Schadenfalls. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigenbüros, soweit nicht gesetzliche Erlaubnistatbestände eingreifen. Die Rechte Dritter, insbesondere von Fahrzeugherstellern oder sonstigen Rechteinhabern, bleiben unberührt.
13. Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und weiteren Partnern
Soweit vom Auftraggeber gewünscht oder entsprechend beauftragt, können das Gutachten und weitere für die Schadenregulierung erforderliche Unterlagen an eine Rechtsanwaltskanzlei oder andere an der Schadenregulierung beteiligte Dienstleister weitergeleitet werden. Die anwaltlichen Leistungen werden ausschließlich durch die jeweils beauftragte Rechtsanwaltskanzlei in eigener Verantwortung erbracht. Zwischen dem Auftraggeber und der Rechtsanwaltskanzlei entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Ein bestimmter Erfolg der Schadenregulierung oder eine vollständige Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche kann nicht garantiert werden.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Auftrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Weitere Informationen, insbesondere zu den Betroffenenrechten, ergeben sich aus der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
15. Widerrufsrecht bei Verbrauchern und vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich vierzehn Tage ab Vertragsschluss.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass das Sachverständigenbüro bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt, gelten für den vorzeitigen Leistungsbeginn, einen möglichen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen sowie für das Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
16. Schlußbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigenbüros. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026